Familienmediation & Mediation bei Trennung und Scheidung

Wenn eine gemeinsame Zukunft nicht mehr möglich ist, begleiten wir Paare dabei, sich fair zu trennen und die elterliche Verantwortung einvernehmlich zu regeln. Ausserdem vermitteln wir bei eskalierenden Konflikten innerhalb der Familie.

 

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Faire Lösungen für alle

Mediation ist ein Konfliktlösungsmodell, das den Betroffenen hilft, Streitigkeiten konstruktiv zu lösen. Sie eignet sich bei Trennung, Scheidung, bei der Auflösung eingetragener Partnerschaften oder Konkubinaten und für Paare, die sich räumlich noch nicht trennen, wohl aber das Zusammenleben regeln möchten. Auch bei Generationenkonflikten oder Konflikten innerhalb der Familie ist Mediation ein gewinnbringender Weg.

Unsere Mediatorinnen und Mediatoren leiten und strukturieren die Gespräche und Verhandlungen. Sie fördern die Dialog- und Verhandlungsbereitschaft der Beteiligten, damit diese eine Regelung treffen können. Ziel ist es immer, eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten möglichst fair ist und die gesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt.

Mediatorinnen und Mediatoren behandeln die Gesprächspartner gleichwertig und verhalten sich neutral. 

Info-Theke

Familienmediation kommt bei familiären Konflikte in ehelichen, nicht ehelichen und nachehelichen Beziehungen zum Einsatz, falls die betroffenen Familienmitglieder keine sachlichen und konstruktiven Lösungen finden. Welche Inhalte diskutiert und besprochen werden, legen die Beteiligten fest. In der Regel geht es um Konflikte zwischen den Eltern, zwischen Eltern und Kindern oder zwischen Geschwistern. Auch Patchworkfamilien sind oft Gegenstand einer Familienmediation, denn ihre komplexe Konstellation weist einen hohen Regelungsbedarf auf. Auch bei Generationenkonflikten und Erbstreitigkeiten ist Familienmediation eine gewinnbringende Option.

Unabhängig von der Art des Konflikts geht es immer darum, die Eigenverantwortung der Beteiligten zu stärken, die Kommunikation wiederzubeleben und gegenseitiges Verständnis zu wecken. Je nach Auftrag, Sachlage und Anzahl beteiligter Personen führen wir die Mediation als Einzel- oder als Co-Mediation durch.

Im Fall einer Trennung oder Scheidung befähigt die Mediation Paare dazu, sich trotz allfälliger Konflikte aussergerichtlich zu einigen und eine einvernehmliche und verbindliche Lösung zu finden. Diese wird idealerweise in einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungskonvention festgehalten.

Die Trennungsvereinbarung muss vom Gericht nicht genehmigt werden, wird jedoch von beiden Parteien unterschrieben und ist rechtlich bindend. In gewissen Fällen ist eine Genehmigung durch das Gericht empfehlenswert. Eine Trennungsvereinbarung regelt die Obhut der Kinder, die Betreuung sowie die Unterhaltszahlungen und klärt die Wohnfrage. Auf Wunsch können weitere Themen besprochen und in der Vereinbarung festgehalten werden, beispielsweise die Aufteilung von Hausrat, Mobiliar oder Bankkonti.

Eine Scheidung erfordert immer eine schriftliche Vereinbarung, die dem Gericht zusammen mit dem Gesuch um Scheidung vorgelegt wird und von diesem genehmigt werden muss. In der Scheidungskonvention werden das Sorgerecht, die Obhut, die Aufteilung der Altersvorsorge und güterrechtliche Aspekte geregelt. Letztere beinhalten die Aufteilung von Besitz und Vermögen.

Andauernde und eskalierende Streitigkeiten zwischen Eltern rund um die Betreuung der Kinder und die Regelung von Eltern-Kind-Kontakten wirken sich negativ auf das Wohlbefinden der Kinder aus. In solchen Fällen kann das Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Mediation anordnen. Eltern sind dann verpflichtet, an einer Mediation teilzunehmen. Unsere Fachstelle führt solche angeordneten Mediationen im Mandatsverhältnis durch. Ziel ist es, zwischen den getrennt lebenden Eltern zu vermitteln, ihre Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit zu fördern und den Kindern den Kontakt zu beiden Elternteilen zu ermöglichen.

Die angeordnete Mediation wird in der Regel als Co-Mediation durchgeführt. Das Mediationsteam hat keine Kontroll-, Gutachter- oder Weisungsfunktion. Am Ende einer Mediation treffen die Eltern wenn möglich eine schriftliche Vereinbarung, in der die gemeinsam erarbeitete Lösung verbindlich festgehalten ist. Sie wird der Behörde gemäss Absprache mit den Eltern zugestellt. Bleibt die Mediation wirkungslos, wird sie abgebrochen, und die zuweisende Stelle wird darüber informiert. Es liegt an der Behörde, allfällige weitere Schritte in die Wege zu leiten.

Co-Mediation bedeutet, dass das Mediationsteam aus je einer Fachperson mit juristischem und psychosozialem Hintergrund besteht. Zudem sind beide Geschlechter im Mediationsteam vertreten. Diese Form der Mediation bewährt sich aus zwei Gründen: Eine Trennung respektive Scheidung ist für Erwachsene und Kinder eine höchst emotionale Angelegenheit und wirft teils auch komplexe juristische Fragen auf. Zum andern stellt die Vertretung beider Geschlechter im Mediationsteam sicher, dass Frau und Mann ihre Anliegen und Bedürfnisse gleichwertig einbringen und verhandeln können.

Zu Beginn der Mediation unterzeichnen beide Parteien einen Vertrag, worin sie sich mit der Mediation einverstanden erklären. Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig. Für die Entscheidungen, die ein Paar trifft, ist es selber verantwortlich. Damit Trennungs- oder Scheidungswillige eine faire Übereinkunft treffen können, ist es unabdingbar, dass sie einander keine Informationen, Unterlagen oder Belege vorenthalten. Alle Beteiligten behandeln die diskutierten Themen und Inhalte vertraulich.

Wie viele Mediationssitzungen nötig sind, hängt davon ab, was die Konfliktparteien wie detailliert regeln möchte. Manche Paare einigen sich grundsätzlich und lassen vieles offen, andere handeln alles sehr gründlich aus. Sind Kinder im Spiel, dauert eine Mediation erfahrungsgemäss länger, weil der Klärungsbedarf grösser ist. Da eine Scheidung in der Regel umfassendere Vereinbarungen erfordert, sind meist mehr Sitzungen nötig als bei einer Trennung.

Der Tarif für die Mediation richtet sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen pro Haushalt. Eine Mediation soll aber auch dann durchgeführt werden können, wenn Ihre finanziellen Ressourcen beschränkt sind. Sprechen Sie uns gegebenenfalls darauf an.

Nettoeinkommen/MonatTarif/Stunde
bis  CHF   6'500.-CHF   160.-
bis  CHF   8'000.-CHF   240.-
bis  CHF   9'000.-CHF   280.-
bis  CHF 10'000.-CHF   300.-
bis  CHF 12'000.-CHF   320.-
bis  CHF 15'000.-CHF   360.-
bis und über CHF 20'000.-CHF   400.-

Für die Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und für Aktenstudium, Schreibarbeiten sowie spezielle juristische Abklärungen stellen wir Ihnen Zusatzkosten von CHF 180.- pro Stunde in Rechnung. 

Unser Team bietet Mediationen auch in Englisch an.

Neben und hinter dem Haus am Tirolerweg 8 stehen mehrere Parkplätze zur Verfügung. Sie sind gut sichtbar beschriftet.

Kontakt

Mediation
eff-zett das fachzentrum
Tirolerweg 8
6300 Zug

041 725 26 70
mediation@eff-zett.ch

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Öffnungszeiten

Wir sind von Montag bis Donnerstag für Sie da.

08:30 - 12:00 Uhr13:30 - 17:00 Uhr

Wir sind für Sie da!

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Franz Kälin
Mediator 
Isabel Käshammer
Abteilungsleiterin Beratung und Prävention
ter
Rosemarie Teunisse
Mediatorin