Hilfe bei ausstehenden Alimenten
Unterhaltsberechtigte Personen, die ihre Alimente nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erhalten, haben Anspruch auf Inkassohilfe. Wir führen Gespräche mit den Beteiligten und beraten und informieren sie unparteilich über ihre Rechte, finanziellen Ansprüche und Pflichten. Wir treffen Zahlungsvereinbarungen und fordern nötigenfalls mithilfe rechtlicher Massnahmen Unterhaltsbeiträge ein. Sollte eine unterhaltspflichtige Person die gerichtlich oder vertraglich geregelten Alimente unvollständig oder unregelmässig bezahlen, hat die unterhaltsberechtigte Person unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Vorschusszahlungen durch die zuständige Einwohner- oder Bürgergemeinde.
Unterhaltsberechtigt können sowohl verheiratete, geschiedene oder getrennt lebende Erwachsene als auch Kinder, Jugendliche und Volljährige mit Unterhaltsanspruch sein.